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   LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11   

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LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11 (https://dejure.org/2015,9755)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2015 - L 4 AS 275/11 (https://dejure.org/2015,9755)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2015 - L 4 AS 275/11 (https://dejure.org/2015,9755)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II; Verfassungsmäßigkeit der Änderung des gesetzlichen Regelbedarfs; Differenzierung zwischen behinderten und nicht behinderten Personen; Besondere Bedarfe wegen Behinderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Wie sich der Begründung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/3404, S. 42 ff.) entnehmen lasse, habe sich der Gesetzgeber sehr genau an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u.a.) gehalten.

    Die Referenzgruppe für die Ermittlung des typischen Bedarfs sei so breit gefasst worden, dass statistisch zuverlässige Daten hätten erhoben werden können (so bereits BVerfG, Urteil vom 9.10.2010, 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09).

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht erneut mit Urteil vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 10/12, 1 BvR 1691/13) entschieden hat, dass die betreffende Bestimmung mit Verfassungsrecht in Einklang steht, ist diese Auseinandersetzung inzwischen endgültig obsolet geworden.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Bereits mit Urteil vom 24. April 2014 (L 4 AS 372/13), seinerzeit noch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 28.3.2013 - B 4 AS 12/12 R und B 4 AS 47/12 R sowie vom 12.7.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 13 AS 189/11 R) hat der Senat zu dieser Frage befunden, dass die Regelbedarfe für Alleinstehende nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden seien.
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Bereits mit Urteil vom 24. April 2014 (L 4 AS 372/13), seinerzeit noch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 28.3.2013 - B 4 AS 12/12 R und B 4 AS 47/12 R sowie vom 12.7.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 13 AS 189/11 R) hat der Senat zu dieser Frage befunden, dass die Regelbedarfe für Alleinstehende nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden seien.
  • VGH Hessen, 12.11.2009 - 7 B 2763/09

    Zuweisung an eine Förderschule nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Damit kommt dem Übereinkommen allein die Aufgabe zu, die Vertragsstaaten politisch auf die Verbesserung der Lebensverhältnisse mit Behinderungen festzulegen (Hessischer VGH, Beschluss vom 12.11.2009 - 7 B 2763/09).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Der Senat ist allerdings nicht davon überzeugt, dass die Bestimmung des Regelbedarfs verfassungswidrig ist, was erforderlich wäre, um sie dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 des Grundgesetzes (GG) zur Entscheidung über die Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht vorzulegen (ständige Rspr. BVerfG, Urteil vom 20.3.1952 - 1 BvL 12, 15, 15, 24, 28/51).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 47/12 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Bereits mit Urteil vom 24. April 2014 (L 4 AS 372/13), seinerzeit noch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 28.3.2013 - B 4 AS 12/12 R und B 4 AS 47/12 R sowie vom 12.7.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 13 AS 189/11 R) hat der Senat zu dieser Frage befunden, dass die Regelbedarfe für Alleinstehende nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden seien.
  • LSG Hamburg, 24.04.2014 - L 4 AS 372/13
    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Bereits mit Urteil vom 24. April 2014 (L 4 AS 372/13), seinerzeit noch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 28.3.2013 - B 4 AS 12/12 R und B 4 AS 47/12 R sowie vom 12.7.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 13 AS 189/11 R) hat der Senat zu dieser Frage befunden, dass die Regelbedarfe für Alleinstehende nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden seien.
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 01.06.2012 - 10/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/11
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht erneut mit Urteil vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 10/12, 1 BvR 1691/13) entschieden hat, dass die betreffende Bestimmung mit Verfassungsrecht in Einklang steht, ist diese Auseinandersetzung inzwischen endgültig obsolet geworden.
  • LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 318/15
    In diesen hatte er sich zwar auch auf allgemeine Ausführungen zur Regelsatzhöhe bezogen, zusätzlich aber individuelle Bedarfe für Bildungs-, Gewerkschafts-, Partei- und Vereinsbeiträge sowie für Hausrat-, Haftpflicht, Sterbe- und Rechtsschutzversicherungen (im Verfahren L 4 AS 275/11) geltend gemacht.

    Bereits mit gegenüber dem Kläger ergangenem Urteil vom 19. März 2015 (L 4 AS 275/11) hat der Senat ausführlich dargelegt, dass und warum er von der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des Regelbedarfs ausgeht.

    Insbesondere ist der Gesetzgeber aufgrund dieser internationalen Konvention nicht gehalten, den Regelbedarf speziell für Menschen mit Behinderung anzuheben, denn ein bestimmtes - von dem SGB XII und die es ergänzenden Vorschriften für diese Personengruppe abweichendes - Regelungskonzept oder sogar die Gewährung eines konkreten höheren Betrages gibt das Übereinkommen nicht vor (siehe hierzu ausführlich das Urteil des erkennenden Senats vom 27.3.2015 - L 4 AS 275/11).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 23 SO 363/15

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Regelsatz nach

    Dies sei vom Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 12. Juli 2012 (Az.: B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R) und vom 28. März 2012 (Az.: B 4 AS 12/12 R und B 4 AS 47/12 R) sowie vom Landessozialgericht Hamburg in seinem Urteil vom 19. März 2015 (Az.: L 4 AS 275/11) zutreffend dargelegt worden.
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 333/12

    Aufwendungen für Krankenkost und weitere Mehrbedarfe

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der von dem Kläger an der Höhe des Regelbedarfs angebrachten Kritik auf die Entscheidungsgründe des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils vom heutigen Tag zum Aktenzeichen L 4 AS 275/11 verwiesen.
  • LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Bereits mit gegenüber dem Kläger ergangenem Urteil vom 19. März 2015 (L 4 AS 275/11) hat der Senat ausführlich dargelegt, dass und warum er von der Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des Regelbedarfs ausgeht.
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 411/13
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der von dem Kläger an der Höhe des Regelbedarfs angebrachten Kritik auf die Entscheidungsgründe des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils vom heutigen Tag zum Aktenzeichen L 4 AS 275/11 verwiesen.
  • LSG Hamburg, 30.08.2018 - L 4 SO 9/18

    Mehrbedarf wegen erhöhter Stromkosten im Rahmen von Leistungen nach dem SGB XII

    In diesem Zusammenhang hat der Senat (Urteil vom 19.3.2015 - L 4 AS 275/11) bereits ausgeführt, dass "das Bundesverfassungsgericht in dem angeführten Urteil vom 23. Juli 2014 mit ausführlicher und überzeugender Begründung dargelegt hat, dass der Gesetzgeber die Leistungen nicht evident unzureichend festgesetzt hat und nicht zu erkennen ist, dass der existenzsichernde Bedarf hierdurch möglicherweise nicht gedeckt sein könnte.
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 124/13
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der von dem Kläger an der Höhe des Regelbedarfs angebrachten Kritik auf die Entscheidungsgründe des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils vom heutigen Tag zum Aktenzeichen L 4 AS 275/11 verwiesen.
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 149/13

    Mehrbedarf für Krankenkost wegen Diabetes und Hypertonus

    Die Höhe des dem Kläger bewilligten Regelbedarfs nach § 20 SGB II stößt ebenfalls auf keine rechtlichen Bedenken, wie es der Senat im Urteil vom heutigen Tag zum Aktenzeichen L 4 AS 275/11 dargelegt hat.
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 181/13
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der von dem Kläger an der Höhe des Regelbedarfs angebrachten Kritik auf die Entscheidungsgründe des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils vom heutigen Tag zum Aktenzeichen L 4 AS 275/11 verwiesen.
  • LSG Hamburg, 13.07.2015 - L 4 AS 111/15

    Bewilligung höherer SGB II Leistungen u.a. wegen einer Behinderung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der von dem Kläger an der Höhe des Regelbedarfs angebrachten Kritik auf die Entscheidungsgründe des zwischen den Beteiligten ergangenen Urteils vom heutigen Tag zum Aktenzeichen L 4 AS 275/11 verwiesen.".
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 275/14
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